Corona-Regeln ab 5. April 2022
Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)»
· im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)»
· in Arzt- und Zahnarztpraxen»
· in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste»
· in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe»
· in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
· Kinder bis einschließlich 5 Jahre
· Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
Stand: 5. April 2022
Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
Testpflicht
· in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten
· in Schulen und Kitas
· in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
· in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen
Grundsätzlich empfehlen wir:
· Hygieneregeln beachten
· Abstand halten
· Medizinische oder FFP2-Maske tragen
· Corona-Warn-App benutzen
· Regelmäßig lüften