Franziskaner-Klostergarten Breisach
GARTENORDNUNG
Der Klostergarten öffnet:
April - Oktober 10 - 18 Uhr
November - März 10 - 17 Uhr.
Genehmigte Veranstaltungen sind von diesen Zeiten ausgenommen.
Bei Starkregen, Sturm und Glatteis bleibt/wird der Garten geschlossen.
Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder.
Damit sich alle Besucher hier wohlfühlen, bitten wir, die Gartenordnung zu beachten!
Im Franziskaner–Klostergarten ist nicht erlaubt:
Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen oder sie frei laufen zu lassen.
Mit dem Fahrrad oder anderen Beförderungsmitteln zu fahren.- Hunde und Fahrräder können im Vorhof an der "Hunde-Bar" angebunden bzw. im Fahrradständer abgestellt werden.
Sitzbänke vom Aufstellplatz zu entfernen.
Pflanzen, Pflanzenteile oder Früchte abzureißen, abzuschneiden oder zu beschädigen.
Pflanzenbeete und Biotope zu betreten.
Das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen.
Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper abzubrennen.
Zu grillen.
in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen.
Gegenstände aller Art zu lagern.
Sich in betrunkenem oder in sonstiger Weise Anstoß erregendem Zustand aufzuhalten.
Alkoholische Getränke (außer bei Veranstaltungen) und sonstige berauschende Mittel aller Art zu sich zu nehmen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die im Garten lebenden Tiere!
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Benutzungsregeln verstößt!
Breisach, 10. Juni 2018
A + C = geschlossene Wirtschaftshöfe
B = Vorhof mit Abstellplatz für Fahrräder
D 1 und
D 2 = Gebäude für Bewirtung und Arbeitsgeräte
E = Brunnenplatz mit Beeten für Heilpflanzen, alte
Gemüse- und Getreidesorten und Blumen
G = Forum
H = Bühne für Veranstaltungen wie Lesungen,
Konzerte, Pflanzenbörsen und Trauungen
I = Obstgarten mit alten Sorten
J = Pergola mit Schattenplätzen
L = Kunstobjekte
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